Bauherr: Land Niedersachsen
Planung/Bauzeit: 1985 - 1988
BGF: 1.110 m²
Bausumme: 2,8 Mio Euro
Erläuterungen
Die Gebäudegruppe greift die überlieferte Hofsituation auf. Dabei nimmt das alte Amtsgericht nicht nur äußerlich den Rang des Hauptgebäudes ein, sondern auch im Inneren, da die wichtigsten Räume, nämlich die Sitzungssäle, dort untergebracht sind. Um seiner noblen Architektur willen wird das Gebäude von seinem später hinzugefügten Anbau befreit. Das Stallgebäude wird auf die Nordseite des Platzes versetzt. um so einem Neubau Platz zu machen, der mit dem Hauptgebäude verbunden werden kann.
Diese Maßnahme dient zwei Zielen, nämlich zunächst den Zweck zu erfüllen, zu einem funktionsgerechten Gerichtsgebäude zu kommen. Sodann wird man so den alten Gebäuden am ehesten gerecht, weil das Hauptgebäude freisteht, wie es ja von Anfang an gedacht war und der Stall sich selber ähnlich bleiben kann, weil auf seinen Umbau auf einen ihm gänzlich fremden Zweck hin verzichtet wird. Im Erdgeschoß verbleiben dort Nebenräume gleichen Charakters wie bisher und im Obergeschoß wird die Hausmeisterwohnung untergebracht. Die Kastanien auf dem Hof werden erhalten, die Hoffläche und die Parkfläche mit Kopfsteinen gepflastert.