in Bauphase I Staatliches Baumanagement Werder-Leine
Das 1880 errichtete und denkmalgeschützte Gebäude des Landgerichts erfuhr im Laufe der Jahre mehrere bauliche Erweiterungen. 1938 und um 1980 erfolgten rückwärtige Anbauten. 1961 wurde das Flachdachgebäude des Landgerichts erstellt und mit einem eingeschossigen Eingangsbau mit dem Altbau verbunden. Zuletzt wurde 1980 der Komplex durch einen Erweiterungsbau ergänzt, in dem die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht untergebracht sind.
Ziel des Entwurfs ist, ein ruhigeres und einheitlicheres Fassadenbild des Justizzentrum Verdens zu erzeugen. Jeder Gebäudeteil soll trotzdem seine Eigenständigkeit behalten.
2024 I Staatliches Baumanagement Weser-Leine
Die Sanierung dient der Instandsetzung und Wiederherstellung eines zeitgemäßen und nutzungsgerechten Gerichtssaals.
Der zuletzt 1978/1979 renovierte Schwurgerichtssaal ist der mit Abstand größte dem Landgericht zur Verfügung stehende Sitzungssaal. Durch seine Größe und den Einbau einer schusssicheren Wand im Jahr 2015, der stetig mehr werdende sicherheitsrelevante Verfahren erlaubt, ist seine Auslastung entsprechend hoch. Der aktuelle Zustand wird jedoch dem Bild einer modernen Justiz in Bezug auf das Erscheinungsbild und die vorhandene Ausstattung – auch aus technischer Sicht – nicht mehr gerecht. Der Saal ist das Herzstück des 1885 im historistischen Stil errichteten Landgerichts und hat eine große repräsentative Wirkung für das Landgericht Verden und somit für die Justiz insgesamt.
2020 - 2023 | Staatliches Baumanagement Lüneburger Heide
Das Gebäude 34 der Hindenburg-Kaserne in Munster wurde um 1934 erbaut und besteht aus einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Gebäude, welches mittig ein ausgebautes Dachgeschoss aufweist. Die Erschließung erfolgt über die zwei rechts und links vom Trakt angeordneten Treppenhäuser. Es ist geplant, dieses derzeitige Unterkunftsgebäude in ein Funktionsgebäude umzunutzen.
1. Preis Realisierungswettbewerb
in Planung | Stadt Springe
BGF 4.000 m²
Die neuen Gebäude für Rathauserweiterung und Bürgersaal werden als bauliche Ergänzung des bestehenden Ensembles als steinerne Baukörper mit geneigtem Dach entwickelt. Durch die Weiterführung von Maßstab, Proportion und Trauflinien sowie die Interpretation aus dem Bestand entlehnter Details, wie die Rahmung der Öffnungen mit Faschen, gelingt die sensible Einfügung der neuen Stadtbausteine den historischen Kontext. Auf eine Unterkellerung wird in sämtlichen Bereich aufgrund der archäologisch bedeutsamen Bodendenkmale konsequent verzichtet.
Bauherr: Magdeburger Versicherung Hannover
Planung/Bauzeit: 1993 - 1996
BGF: 3.000 m²
Bausumme: 4,6 Mio Euro
Erläuterung
Die Aufgabe war die Sanierung eines Gründerzeithauses, das als modernes Wohn- und Geschäftshaus dienen sollte. Leider war die Fassade kurz nach dem zweiten Weltkrieg modernisiert worden.
Diesem Eingriff war der einem Bauwerk der Jahrhundertwende eigentümliche Zierat zum Opfer gefallen. Was übrig blieb, war eine ziemlich leblose Fassade. Eine Restaurierung kam nicht in Frage, wohl aber eine Stärkung des Ausdrucks im Rahmen des vorhandenen Habitus. Dazu gehörte die Betonung der Ecke durch den dorthin verlegten Eingang und ein übergroßes Fenster ganz oben. Dazu gehörte vor allem, die Läden zweigeschossig anzulegen und mit hohen Schaufenstern dem Gebäude eine seiner Größe entsprechende Sockelbetonung zu geben. Dem entsprach der Eingriff am oberen Abschluss. Die obersten Fenster wurden vergrößert und mit den neu hinzugefügten Gauben des Mansardendaches gestalterisch zusammengezogen.
Ebenso wie im Erdgeschoß wurden dort Stahlfenster eingebaut, als Hinweis auf das Neue, während man sonst die vorhandenen Holzfenster lediglich ausbesserte. Die Erschließung wird regelrecht inszeniert. Die schon als Eingangsvordach die Fassade durchstoßende Lichtrasterdecke und die gerade geführte Zugangstreppe verlaufen ins Licht, hin zu einem gläsernen Schlitz, vor dem sich filigran die stählerne, sich wieder ins Licht schwingende Wendeltreppe abzeichnet. Die Treppe öffnet sich zum Himmel vermittelst einer gläsernen Pyramide.
Bauherr: Commersbank Berlin
Planung/Bauzeit: 1993 - 1996
BGF: 920 m²
Bausumme: ca. 1 Mio €
1.Preis Realisierungswettbewerb 1990
Bauherr: Kulturstiftung Leipzig
Planung: 1990 - 1991
Bauzeit: 1992 - 1994
LPH: 1- 8 LPH
BGF: 1.300 m²
Bausumme: 7,2 Mio EUR
Als wir im Jahr 1990 die Alte Nikolaischule, kurz nach der Wende, zum ersten Mal betraten, stand sie unbenutzt. Sie war wegen Baufälligkeit gesperrt. Rückfront und Treppenhaus fehlten. Vom Glanz der ältesten Bürgerschule Deutschlands, gegründet 1512, war nichts geblieben.
Doch seine Würde hatte sie nicht eingebüsst. Die Kulturstiftung Leipzig hatte sich dieses geschichtsträchtigen, bedeutenden Bauwerks am Nikolaikirchhof, im Zentrum des alten Leipzig, angenommen. Das Gebäude sollte zu einem kulturellen Anziehungspunkt werden. Ein Kulturcafe im Erdgeschoss als Treffpunkt geistig und kulturell interessierter Bürger. Eine Gerätesammlung der Universität, schliesslich im Keller situiert. Die Antikensammlung fand im 1. Obergeschoss ihr Domizil.Darüber ein Geschoss mit Vortrags- und Studienräumen, in dem die in Grundzügen erhaltene Aula die Hauptrolle übernehmen sollte.
Das Dach war für die Sächsische Akademie der Wissenschaften gedacht. Der grosse Raum im EG des mittleren Hauses entpuppte sich als das Auditorium der Schule. Über der Eingangshalle findet man eine bemalte Holzdecke aus der Renaissance. In den Obergeschossen farbig gefasste Putzfelder. Doch es sind Ausschnitte nur aus den Perioden der Geschichte, ergeben kein zusammenhängendes Bild. Zuviel war an dem Bauwerk im Laufe der Zeiten verändert worden. Wir sehen also keinen Grund, uns von unserem Konzept abbringen zu lassen. Das bestand darin, Alt und Neu miteinander zu verschränken. Wir nahmen uns vor, zwischen beiden Kontraste aufzubauen und Spannung zu erzeugen. Spannung, um sie miteinander zu verschmelzen und ein Eigenes entstehen zu lassen.
Das Alte sollte nicht restauriert werden, wo es sowieso zerstört war, sondern neues Leben sollte es erfülen. Inzwischen wirken auch politische Veränderungen auf das Bauvorhaben ein. Die sich langsam formierende Stadtplanung hatte einen Innenhof auf dem Areal des Nachbarn gefordert. Wir nahmen ihn als willkommende Lichtquelle für das Treppenhaus. Aber die Rückgabe alten Eigentums wird verfügt. Den Nachbarn gibt es nicht mehr. Neu zu verhandeln ist nicht möglich. Der neue Nachbar –der alte Eigentümer- ist nämlich noch nicht existent. Kein Lichthof mehr sondern eine Bandwand. Damit ein ungekannter Nachbar anbauen kann, wie das Gesetz es verlangt. Widerstände fordern heraus. Ein Lichthof entsteht doch, zugleich aber als Treppenhaus. Tageslicht von oben. Ein steiler moderner Raum wird gegen die gelagerten, historischen gesetzt. Zierliche Treppen aus Stahl stehen gegen die behäbige Schwere des Steins.
Beton gegen Mauerwerk und Putz. Ein grossformatiges Fachwerk aus Beton erinnert an die weggebrochene Rückwand und dient dem alten Dachstuhl als Stütze.Grenze zwischen Alt und Neu, doch Bindeglied vermittels ihrer Öffnungen. Der Gedanke, den Gegensatz von masiver, geschlossener Wand und offenem Betonraster mit anderen Mitteln in die Dachzone fortzusetzen, führen dazu, beide Seiten des Glasdaches unterschiedlich auszubilden: Stählerne Kragarme mit enger Sprossenstellung und mattem Drahtglas als Fortsetzung der Wand zum Nachbarn. Zum Altbau jedoch grossformatige Klarglasscheiben, punktförmig gehalten, den Blick auf das historische Dach freigebend. Für das gesamte Gebäude wurde ein einheitlicher Deckenfluter entwickelt, dessen gelochter Edlstahlschirm zusätzlich zur Hauptstrahlrichtung ein weiches, direktes Streulicht nach unten ermöglicht.
Bauherr: Land Niedersachsen
Planung/Bauzeit: 1985 - 1988
BGF: 1.110 m²
Bausumme: 2,8 Mio Euro
Erläuterungen
Die Gebäudegruppe greift die überlieferte Hofsituation auf. Dabei nimmt das alte Amtsgericht nicht nur äußerlich den Rang des Hauptgebäudes ein, sondern auch im Inneren, da die wichtigsten Räume, nämlich die Sitzungssäle, dort untergebracht sind. Um seiner noblen Architektur willen wird das Gebäude von seinem später hinzugefügten Anbau befreit. Das Stallgebäude wird auf die Nordseite des Platzes versetzt. um so einem Neubau Platz zu machen, der mit dem Hauptgebäude verbunden werden kann.
Diese Maßnahme dient zwei Zielen, nämlich zunächst den Zweck zu erfüllen, zu einem funktionsgerechten Gerichtsgebäude zu kommen. Sodann wird man so den alten Gebäuden am ehesten gerecht, weil das Hauptgebäude freisteht, wie es ja von Anfang an gedacht war und der Stall sich selber ähnlich bleiben kann, weil auf seinen Umbau auf einen ihm gänzlich fremden Zweck hin verzichtet wird. Im Erdgeschoß verbleiben dort Nebenräume gleichen Charakters wie bisher und im Obergeschoß wird die Hausmeisterwohnung untergebracht. Die Kastanien auf dem Hof werden erhalten, die Hoffläche und die Parkfläche mit Kopfsteinen gepflastert.